Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen
Anmeldung
Anmeldungen werden von Fachpersonen über die Telefonnummer oder E-Mail des Sekretariates entgegengenommen:
+41 (0)58 384 89 89 krisenintervention.jugendliche@pukzh.ch
Es folgt ein Vorgespräch, in dem die Indikation geprüft und gegebenenfalls das Aufnahmeverfahren festgelegt wird.
Wann sind wir geöffnet?
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von13.30 bis 17.00 Uhr
Für akute Notfälle steht Ihnen das KANT Krisen-, Abklärungs-, Notfall- und Triagezentrum rund um die Uhr unter der Rufnummer +41 58 384 66 66 zur Verfügung (nach 17.00 Uhr wird Ihnen eine aufgezeichnete Nachricht zur Weiterleitung an den diensthabenden Arzt oder die diensthabende Ärztin hinterlassen).
Versicherung & Kosten
Die Behandlung in der Krisenintervention für Jugendliche - LIFE ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen für Jugendliche mit Wohnsitz im Kanton Zürich.
Richtlinien
Anmeldungen werden von Fachpersonen über die Telefonnummer oder E-Mail des Sekretariates entgegengenommen:
+41 (0)58 384 89 89 krisenintervention.jugendliche@pukzh.ch
Für akute Notfälle steht Ihnen das KANT Krisen-, Abklärungs-, Notfall- und Triagezentrum rund um die Uhr unter +41 58 384 66 66 zur Verfügung.
LIFE bietet eine breite Palette von Dienstleistungen an, darunter
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Stationäre, teilstationäre und ambulante Dienste
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Integrierte psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung
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Einzel- und Gruppenübungen, Achtsamkeits- und Emotionsregulationstherapien
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Krisen- und Ressourceneinschätzung
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Somato-medizinische Beurteilung und Pharmakotherapie nach Bedarf
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Strukturierter Tages- und Wochenplan
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Beratung von Eltern, Angehörigen und relevanten Bezugssystemen
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Begleiteter schrittweiser Wiedereinstieg
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Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in LIFE beträgt drei Monate. Im Durchschnitt verbringt man die ersten zwei Wochen stationär, die nächsten zwei Wochen teilstationär und die letzten zwei Monate ambulant.
Es zielt darauf ab, junge Menschen zu unterstützen die sich in einer depressiven Krise befinden,
die suizidgefährdet sind oder werden könnten
mit Anpassungsproblemen aufgrund von familiären, schulischen oder gleichaltrigen Problemen (Enttäuschungen, emotionale Verletzungen, Mobbing usw.)
mit Identitätskrisen
Symptome, die mit einer möglichen Persönlichkeitsentwicklungsstörung in Verbindung gebracht werden können
Voraussetzung für die Aufnahme ist ein Wohnsitz im Kanton Zürich.
Ausschlusskriterien sind akute Suizidalität ohne Absprachefähigkeit, unkontrollierbare Aggressionen und offensichtliche Abhängigkeiten.
Ja, wir fördern die Einbeziehung der Familie in den Behandlungsprozess. Den Familienmitgliedern werden Besuchszeiten und Richtlinien zur Verfügung gestellt, um ein unterstützendes Umfeld für die Jugendlichen zu gewährleisten.
Ganz genau. Wir bieten Nachsorgepläne an, um den Jugendlichen einen möglichst reibungslosen Übergang zurück in ihr Umfeld zu ermöglichen. Dazu können ambulante Therapien, Selbsthilfegruppen, Medikamentenmanagement und die Koordination mit lokalen psychosozialen Einrichtungen gehören.
Ja, wir wissen, wie wichtig die Unterstützung von Familien ist. Wir bieten Gruppenangebote an, die speziell darauf ausgerichtet sind, Familienmitgliedern zu helfen, die psychische Erkrankung ihrer Angehörigen zu verstehen und zu bewältigen.
Neben den traditionellen Therapien bieten wir auch alternative Ansätze wie die Bewegungstherapie an. Wir bieten auch eine Reihe von Gruppenangeboten und Ressourcennachmittagen an. Diese Ansätze können die gesamte Behandlungserfahrung ergänzen und verbessern.
Wenn Sie im Kanton Zürich wohnen, ist es in der Grundversicherung krankenversichert. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
FAQ
Für alle Jugendlichen und Besucher einige Richtlinien für ein besseres Umfeld im LIFE
N°1
Aufnahmeverfahren und -prozedere
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Alle Jugendlichen müssen das Aufnahmeverfahren durchlaufen, einschliesslich der medizinischen Beurteilung und Bewertung.
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Die Jugendlichen müssen während des Aufnahmeverfahrens genaue und vollständige Angaben machen.
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Von den Jugendlichen wird erwartet, dass sie sich während ihres gesamten Aufenthalts an die Richtlinien des LIFE halten.
N°2
Sicherheit und Schutz
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Die Jugendlichen müssen sich an die Sicherheitsrichtlinien halten und die Anweisungen der Mitarbeitenden zu den Notfallprotokollen befolgen.
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Der Besitz, Gebrauch oder Vertrieb von Waffen, illegalen Drogen oder anderen verbotenen Substanzen ist strengstens untersagt.
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Die Jugendlichen sollen Sicherheitsbedenken oder Vorfälle sofort den Mitarbeitenden melden.
N°3
Vertraulichkeit und Datenschutz
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Die Vertraulichkeit und Privatsphäre der Jugendlichen wird gemäss den gesetzlichen und ethischen Normen respektiert und geschützt.
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Die Weitergabe persönlicher Informationen über andere Jugendliche oder Mitarbeitende ist strengstens untersagt.
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Von den Jugendlichen wird erwartet, dass sie die Privatsphäre anderer respektieren und die Vertraulichkeit innerhalb von Therapiesitzungen und Gruppensettings wahren.
N°4
Respektvolles Verhalten und Kommunikation
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Verbale, körperliche oder sexuelle Belästigung, Drohungen oder Gewalt gegenüber anderen werden nicht geduldet.
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Die Jugendlichen sollen ihre Bedürfnisse, Anliegen und Rückmeldungen auf respektvolle und konstruktive Weise mitteilen.
N°5
Besuche und Kontakt
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Die Besuchszeiten und -richtlinien werden den Jugendlichen und ihren Familien mitgeteilt.
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Besucher müssen sich an die Besuchsrichtlinien des LIFE halten.
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Die Jugendlichen sind verantwortlich die Mitarbeitenden über Besuche zu informieren.
Nr. 6
Persönliche Gegenstände und Wertsachen
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Die Jugendlichen sind für ihre persönlichen Gegenstände und Wertsachen verantwortlich. Das LIFE haftet nicht für Verlust oder Beschädigung.
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Verbotene Gegenstände wie Waffen, Drogen, Alkohol und scharfe Gegenstände sind auf dem Gelände streng verboten.
N°7
Medikation und Behandlung
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Die Jugendlichen müssen sich an die vorgeschriebenen Medikamentenpläne halten und die Behandlungspläne gemäss den Anweisungen der Mitarbeitenden befolgen.
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Unbefugter Besitz, gemeinsame Nutzung oder Manipulation von Medikamenten ist streng verboten.
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Die Jugendlichen sollen alle Nebenwirkungen oder Bedenken in Bezug auf die Medikamente umgehend dem Team melden.
N°8
Rauchen und Substanzkonsum
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Das Rauchen ist mit elterlicher Zustimmung in bestimmten Bereichen erlaubt.
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Die Jugendlichen müssen auf den Konsum von Drogen verzichten, es sei denn, dies wird von den Gesundheitsdienstleistern verordnet, und die vorgeschriebenen Richtlinien befolgen.
N°9
Nutzung von elektronischen Geräten
Die Jugendlichen sind für die angemessene Nutzung persönlicher elektronischer Geräte innerhalb des LIFE verantwortlich, indem sie sich an die ausgewiesenen Nutzungsbereiche halten und die Privatsphäre anderer respektieren
N°10
Kommunikation im Austrittsprozess
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Der Austritt der Jugendlichen erfolgt auf der Grundlage des Behandlungsplans und der Empfehlungen des Behandlungsteams.
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Die Jugendlichen und ihre Familien erhalten Informationen und Unterstützung für den Übergang